ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Praxis IT Management Paul Bökle (im folgenden: Praxis IT) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem erstmaligen Zugriff auf einen der Rechner der Praxis IT, der erstmaligen Nutzung der Praxis IT-Dienste oder der Annahme eines Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Liefer- und Leistungsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Praxis IT diese schriftlich bestätigt.

1.3 Die Praxis IT ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß so ist die Praxis IT berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag über die Lieferungen und Leistungen der Praxis IT kommt mit der Annahme des Praxis IT-Angebotes (z.B. durch schriftliche Bestellung) oder durch Gegenzeichnung des Kundenantrages bzw. durch Zuteilung einer Registriernummer durch die Praxis IT zustande.

2.2 Endverbraucher können den Antrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an Praxis IT Management, 89542 Herbrechtingen widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn Praxis IT nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.

2.3 Zur Annahme eines Auftrags ist Praxis IT nicht verpflichtet. Praxis IT kann die Annahme eines Auftrags insbesondere von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen (Ziffer 12).

2.4 Die Angestellten der Praxis IT sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließ lich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

2.5 Nebenabreden, änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Praxis IT diese schriftlich bestätigt hat.

2.6 Soweit sich die Praxis IT zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Praxis IT ermöglicht den Zugang zu einem globalen Value-Added-Network und die Nutzung der hier über angebotenen Daten und Dienstleistungen (im folgenden Dienste genannt). Wartungs- oder Reparaturarbeiten können zu einer Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit des Zugangs führen.

3.2 Die Praxis IT bietet darüberhinaus Software, Hardware und Dienstleistungen zur Nutzung des Zugangs sowie zur Realisierung kundenspezifischer Kommunikations- und Informationslösungen an.

3.3 Der konkrete Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Praxis IT-Angebot.

3.4 Soweit die Praxis IT über den Vertrag hinausgehende Hilfs- oder Vertriebsmittel stellen soll, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

3.5 Die von Praxis IT zur Bereitstellung der Dienstleistung zur Verfügung gestellten und ggfls. in den Räumen des Kunden installierten Systemkomponenten und technischen Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Praxis IT, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, änderungen an oder Verfügungen über diese vorzunehmen, insbesondere ohne Zustimmung von Praxis IT den Aufstellungsort zu verändern.

3.6 Soweit Praxis IT kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Praxis IT ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3.7 Die Praxis IT bietet eine Hotline, die in der Regel zu den in Absatz 3.8 genannten Zeiten telefonisch oder per e-Mail erreichbar ist.

3.8 Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Mögliche Störungen an den technischen Einrichtungen der Praxis IT wird die Praxis IT im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen. Die Praxis IT wird nach Möglichkeit für Zeiten außerhalb der genannten Bürozeiten einen technischen Notdienst einrichten. Ein Anspruch bzw. eine Verpflichtung ergibt sich hieraus nicht.

3.9 Sofern der Kunde über Praxis IT eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, Praxis IT wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.

3.10 Praxis IT hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.

3.11 Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er Praxis IT hiervon unverzüglich unterrichten. Praxis IT ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 7.500,00 in Worten: siebentausendfünfhundert Euro) stellt.

3.12 Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde Praxis IT hiermit frei.

3.13 Weist Praxis IT dem Kunden im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen eine IP-Adresse zu, so fällt diese IP- Adresse (soweit dies von Praxis IT gewünscht und rechtlich zulässig ist) nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags, gleich aus welchem Grund, an Praxis IT zurück. Der Kunde hat daraufhin die Nutzung der IP-Adresse einzustellen. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags kann Praxis IT die Adresse jederzeit einem anderen Nutzer zuweisen.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.

4.2 Die in § 4 Absatz 1 Satz 2 (Pornographie/Erotik) getroffene Regelung gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located Server).

4.3 Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.

4.4 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich Praxis IT jeweils unverzüglich über änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Praxis IT binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.

4.5 Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäfligen Abständen abzurufen. Praxis IT behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Praxis IT behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

4.6 Die in § 4 Absatz 5 (Löschung von eMails nach vier Wochen/Rücksendung persönlicher Nachrichten bei überschreitung der Kapazitätsgrenzen) getroffene Regelung gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located Server).

4.7 Der Kunde verpflichtet sich, von Praxis IT zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Praxis IT unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

4.8 Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von Praxis IT verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Praxis IT kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located Server).

4.9 Der Kunde ist verpflichtet, die Praxis IT-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er hat dafür zu sorgen, daß die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden

4.10 Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt Praxis IT dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.

4.11 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von Praxis IT gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:

a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);

b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing);

c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);

d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);

e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.

Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.12 Der Kunde stellt bei der Beauftragung von übertragungswegen Praxis IT für den Aufbau und den Betrieb der kundenspezifischen Endeinrichtungen geeignete Flächen, elektrische Energie und Erdung unentgeltlich zur Verfügung. Er gewährt Praxis IT auf Verlangen Zugang zum Kundenstandort zur Installation und zum Anschluss von Einrichtungen, zur überprüfung sowie zur Durchführung planmäßiger Wartungsarbeiten, zur Behebung von Störungen oder zur Entfernung von Praxis IT Einrichtungen.

4.13 Den Installationsort wählt der Kunde so, dass sich die Dose, an die das Endgerät angeschlossen wird, sowie ein entsprechender 230V-Stromanschluss maximal 2 Meter vom Installationsort entfernt befinden. Die Anschaltung der eigenen Systeme an den von Praxis IT gestellten Endgeräten (in der Regel Router) verantwortet der Kunde selbst. Für den Fall, daß der Kunde ein ISDN-Backup bestellt, trägt er dafür Sorge, dass sich maximal 5 Meter vom Installationsort entfernt eine RJ-45 Buchse für den ISDN-Anschluss befindet.

4.14 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Genehmigungen Dritter, die zur Nutzung der von Praxis IT erbrachten Dienstleistung erforderlich sind, einzuholen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Zur Vertragsdurchführung benötigt Praxis IT ggfls. eine Grundstückseigentümererklärung. Soweit der Kunde selbst Grundstückseigentümer ist, gibt er diese Grundstückseigentümererklärung zugunsten von Praxis IT oder des jeweiligen für Praxis IT tätigen Netzbetreibers nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ab. Andernfalls veranlasst er, dass der Grundstückseigentümer eine derartige Erklärung abgibt. Praxis IT kann die Bereitstellung der Leistung von der Abgabe der Erklärung abhängig machen.

4.15 Der Kunde ist verpflichtet, Praxis IT erkannte Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeige hat zu erfolgen:

a) auf dem Postwege an die Praxis IT Management, 89542 Herbrechtingen, b) per e-mail an support@Praxis-IT.net.
4.16 Der Kunde erstattet Praxis IT die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten für Praxis IT Einrichtungen, die nicht in dem Zustand sind, in dem sie an den Kundenstandort geliefert wurden (abgesehen von der normalen Abnutzung), es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Verschlechterung des Zustands nicht zu vertreten hat.

5. Vertragslaufzeit, Kündigung

5.1 Der Vertrag für Einmal-Dienstleistungen wird mit der Bestellung bzw. Annahme des Auftrags wirksam und endet mit der Erfüllung der vereinbarten Leistung.

5.2 Die Verträge für monatlich wiederkehrende Dienstleistungen haben – sofern auf dem Antrag nicht anders angegeben – eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform und ist auf dem Postwege an folgende Adresse abzugeben: Praxis IT Management, 89542 Herbrechtingen.

5.3 Verstößt eine der Vertragsparteien vorsätzlich oder nachhaltig (d.h. mehrmals) gegen die vertraglich niedergelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

5.4 Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist Praxis IT berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direkt-Preisliste künftig abzurechnen.

5.5 Bei DSL-basierten Diensten kann Praxis IT i.d.R. erst im Zuge der Bereitstellung feststellen, ob die im Bestellschein angegebene Datenrate eingehalten werden kann. Für den Fall, dass die Datenrate nicht erbracht werden kann, können die Vertragsparteien eine Datenrate vereinbaren, die erreicht werden kann, oder jede der Vertragsparteien hat das Recht, von dem Einzelvertrag über die jeweilige Anbindung zurückzutreten.
Die Rücktrittsmöglichkeit besteht auch, sollte für den Installationsort keine SDSL-fähige Kupferdoppelader für den DSL-Zugang zur Verfügung stehen. In beiden Fällen wird Praxis IT bereits geleistete Vergütungen des Kunden unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, die allein auf dem Rücktrittsgrund beruhen, sind ausgeschlossen. Praxis IT ist darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung der jeweiligen Anbindung berechtigt, wenn die Deutsche Telekom AG die entsprechende Teilnehmeranschlussleitung gegenüber Praxis IT ohne Verschulden der Praxis IT kündigt.

5.6 Will der Kunde einen durch Praxis IT bestätigten Auftrag vor dem Bereitstellungsdatum stornieren, dann kann sich Praxis IT bereit erklären, eine entsprechende Stornierungsvereinbarung mit dem Kunden zu treffen, sofern der Kunde dies Praxis IT schriftlich vor dem Bereitstellungsdatum und dem Zugang der Bereitstallungsanzeige mitteilt und sich der Kunde in dieser Vereinbarung zur Zahlung eines Stornierungsentgelts in folgender Höhe verpflichtet:
Die Summe der von Praxis IT bei Stornierung oder vorzeitiger Kündigung an Dritte zu leistende Zahlungen und der sonstigen mit der Bereitstellung und Einstellung der Dienstleistungen verbundenen Aufwendungen.

5.7 Will der Kunde eine Dienstleistung nach dem Bereitstellungsdatum oder nach Zugang der Bereitstellungsanzeige für die betreffende Dienstleistung (ja nachdem, welches Ereignis früher eintritt) oder vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen, kann sich Praxis IT bereit erklären, eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung mit dem Kunden zu treffen, sofern der Kunde Praxis IT mindestens 30 Kalendertage vor dem beabsichtigten Aufhebungstermin hierüber schriftlich informiert und er sich in einer solchem Aufhebungsvereinbarung zu einer Abschlagszahlung in folgender Höhe verpflichtet:

Die Summe der von Praxis IT bei Stornierung oder vorzeitiger Kündigung an Dritte zu leistenden Zahlungen und der sonstigen mit der Bereitstellung und Einstellung der Dienstleistungen verbundenen Aufwendungen und 50% der Entgelte die der Kunden für den Zeitraum vom Wirksamwerden der Kündigung bis zum Ablauf der Mindestlauf- zeit hätte zahlen müssen, es sei denn der Kunde weiflt Praxis IT einen geringeren Schaden nach.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

6.2 Die Preise schließen eventuelle Verpackung und Fracht bis zur Kundenadresse nicht mit ein.

6.3 In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Die Praxis IT hält sich an individuell ausgearbeitete Angebote 30 Kalendertage gebunden, sofern dies im Angebot nicht anders schriftlich festgehalten ist.

6.4 Die durch den Bezug laufender Leistungen anfallender Kosten werden monatlich im voraus zu den jeweils gültigen Konditionen abgerechnet und in Rechnung gestellt (Fix-Entgelte)

6.5 Nutzungsabhängige variable Entgelte (Verbrauchskosten) werden monatlich zu den jeweils gültigen Konditionen nachträglich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Die Praxis IT wird dem Kunden einen entsprechenden Nutzungsnachweis in geeigneter und – soweit verfügbar – elektronischer Form zukommen lassen.

6.6 Sofern die Entgelte per Lastschrifteinzug bezahlt werden, erfolgt der Einzug am zehnten Tag nach der Rechnungsstellung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des Kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.

6.7 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Rechnungsstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von Praxis IT gutgeschrieben sein.

6.8 Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn Einwendungen gegen die Rechnung nicht schriftlich innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungsdatum bei Praxis IT Management, 89542 Herbrechtingen eingegangen sind. Praxis IT wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.

6.9 Praxis IT ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.

6.10 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Gebühren zu bezahlen. Der Kunde hat insbesondere auch die Entgelte zu bezahlen, die ihm im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Praxis IT-Dienste durch Dritte entstanden sind.

6.11 Reisekosten und Spesen werden gemäß den zum Zeitpunkt des Anfalls geltenden „Verrechnungssätzen für Personalleistungen“ nach Aufwand abgerechnet.

6.12 Eine Abrechnung nach Punkt 6.11 erfolgt nicht, falls im Angebot eine Pauschale vereinbart war.

6.13 über den Angebotsumfang hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Tagessätzen entsprechend den in diesem Punkt genannten Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt.

6.14 Für Mehrarbeit gelten die zum Abrechnungszeitpunkt gültigen Bestimmungen der Praxis IT „Verrechnungssätze für Personalleistungen“

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

7.1 Gegen Ansprüche von Praxis IT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde vorleistungspflichtig ist.

7.2 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unbestrittener Rechte aus die sem Vertrag und nur in Höhe des jeweils anteiligen Rechnungsbetrages zu.

8. Nutzung durch Dritte

8.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Praxis IT-Dienste durch Dritte ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – nicht gestattet.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die durch den Zugang erhaltenen Daten, Software oder andere Inhalte zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder geschäftsmäßig zu verwerten, sofern diese Bedingungen oder der Vertrag dies nicht ausdrücklich zulassen.

8.3 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

8.4 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Praxis IT-Dienste durch Dritte entstanden sind.

9. Zahlungsverzug, Sperre, Insolvenz

9.1 Die Praxis IT ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erfüllung des jeweiligen Vertrages einzustellen und den Zugang des Kunden und der über Ihn angeschlossenen Endnutzer bzw. – kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Die Praxis IT ist berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Der Zins beträgt 5% über dem Basiszinssatz, es sei denn, daß die Praxis IT eine höhere Zinslast nachweist. Aufwendungen, die Praxis IT durch die Sperrung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

9.2 Kommt der Kunde

a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug,

so kann die Praxis IT das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Entgelte verlangen. Bei Diensten mit Flatrate-Tarifen wird dabei von der Grundgebühr ausgegangen. Bei volumenbasierten Diensten wird vom durchschnittlichen monatlichen Entgelt seit Vertragsbeginn ausgegangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Praxis IT einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

9.3 Praxis IT kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder eine vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist, oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziffer 9.2. entsprechend.

10. Nutzung von Software

10.1 Für die von der Praxis IT gelieferte Software gelten die Allgemeinen Lizenzbedingungen für die Nutzung von Software. Die Software-Lizenzen gelten ausschließlich und einmalig für den vorliegenden Anwendungsfall auf der CPU des oder der einzusetzenden Rechner.

10.2 Für den Softwareanteil von Lieferanten gelten deren Bedingungen.

11. Gewährleistung

11.1 Praxis IT leistet Gewähr gemäß den kaufrechtlichen Regelungen, soweit im Folgenden nicht abweichend bestimmt. Praxis IT leistet keine Gewähr für Mängel, die ausschließlich durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

11.2 Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig von Praxis IT dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.

11.3 Praxis IT darf im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung für Hardware fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme, Daten, Datenträger, änderungen und Anbauten entfernen. Der Kunde gibt Praxis IT die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung.

11.4 Liegt an der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen ein Mangel vor, so ist Praxis IT zur Beseitigung des Mangels berechtigt. Dies geschieht nach Wahl von Praxis IT durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Praxis IT kann die Ersatzlieferung auch durch überlassung einer neuen Programmversion (Update) erbringen.

11.5 Praxis IT weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Praxis IT garantiert nicht, dass von Praxis IT eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Praxis IT gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt der Provider keinerlei Gewährleistung.

11.6 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde den Vertrag rückgängig machen oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung). Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

12. Sicherheitsleistungen

12.1 Praxis IT ist berechtigt, die Annahme des Kundenauftrags von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Auch nach Vertragsbeginn kann Praxis IT eine Sicherheitsleistung vom Kunden fordern, wenn Umstände bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden führen. Wird die Sicherheit nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung an die Praxis IT geleistet, so ist Praxis IT berechtigt, die Dienstleistung gem. 9.1 zu sperren.

12.2 Die Sicherheitsleistung ist auf Anforderung von Praxis IT, unbeschadet sonstiger gesetzlicher und vertraglicher Rechte in Geld oder durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unwiderrufliche Bankgarantie auf erste Anforderung einer deutschen Bank zugunsten von Praxis IT, und zwar in Höhe der Rechnungsbeträge der letzten vier Monate vor Eintritt des wiederholten Verzugs zu stellen. Die Bank verzichtet auf die Einreden aus den §§ 768, 770, 771 BGB. Anstelle einer Bankgarantie kann der Kunde auch eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft oder einer anderen solventen Gesellschaft stellen, soweit Praxis IT dem zustimmt.

12.3 Bei Aufstockung des Vertragsvolumens oder bei der Verlängerung der Vertragslaufzeit hat Praxis IT das Recht, eine entsprechende Anpassung der Bankbürgschaft oder der Patronatserklärung zu verlangen.

12.4 Die Sicherheit wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückgewährt, sobald keine Ansprüche gegen den Kunden mehr bestehen. Praxis IT ist berechtigt, sich im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden aus der Sicherheit zu befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Sicherheit auf den Ursprungsbetrag aufzufüllen.

13. Geheimhaltung, Datenschutz

13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Antragsdaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsleistungen erbringen (TDSV), gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

13.2 Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Daten wie Verbindungs- und Entgeltdaten im Rahmen der BDSG und der TDSV gespeichert und mit anderen Netzbetreibern ausgetauscht werden, sofern dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

14. Haftung

14.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegen Praxis IT ausgeschlossen, falls die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

14.2 Sofern Praxis IT fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragstypisch und vorhersehbar sind Schäden bis zum Zweifachen des Jahresauftragsvolumens für die betreffende Dienstleistung.

14.3 Soweit die Haftung von Praxis IT ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der von Praxis IT.

14.4 Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die öffentlichkeit im Sinne der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) haftet Praxis IT für Vermögensschäden gemäß § 7 TKV. Ist der Kunde seinerseits Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen für die öffentlichkeit im Sinne der TKV, haftet Praxis IT ihm gegenüber für Vermögensschäden ( im Falle einer Schadensverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleis- tungen ) in Höhe der gesetzlichen Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber seinen Endkunden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 TKV haftet. § 7 Abs. 2 Satz 5 der TKV bleibt unberührt.

14.5 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Praxis IT nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaflnahmen des Kunden, insbesondere der täglichen Anfertigung von Si- cherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

14.6 Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Praxis IT liegenden Störung entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber Praxis IT. Bis zum Wegfall der Störung ist Praxis IT von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten befreit.

14.7 Soweit Praxis IT Mindestverfügbarkeiten eines Dienstes vertraglich zugesagt hat und diese nicht unterschritten werden, haftet Praxis IT nicht für Vermögensschäden, die in den ersten 24 Stunden einer Unterbrechung oder Störung des Dienstes entstanden sind.

14.8 Praxis IT hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von rechtmäßigen, unternehmensinternen Arbeitskampfmaflnahmen nicht zu vertreten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Erfüllungsort ist Herbrechtingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschliefllicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist – Heidenheim.

15.2 Auf diesem Vertrag findet ausschliefllich Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15.3 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Praxis IT-Kunden gebunden.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinba- rung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.